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Studiengebühren-Rechner “CortsCalc” (v0.9beta)

Einleitung und Erläuterungen

Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/08 die Einführung von allgemeinen Studiengebühren. Alle Studierenden sollen ab dem ersten Semester mindestens 500 Euro je Semester zahlen. Dieses Vorhaben verstößt jedoch gegen Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung, der die Erhebung von Gebühren aus sozialen Gründen untersagt -- niemand soll durch finanzielle Hürden von einem Studium abgehalten werden. Ihren Verfassungsbruch möchte die alleinregierende CDU daher durch ein gleichzeitig einzuführendes Darlehensystem kaschieren. Sie erweckt den Eindruck, die "unbürokratisch" mögliche Kreditfinanzierung der Gebühren würde ihre unstrittigen sozialen Nachteile ausgleichen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Darlehen der hessischen CDU vergrößern die soziale Schieflage zusätzlich, und zwar in enormen Ausmaßen.

Als besonders "soziales" Merkmal dieses Modells soll mit der Rückzahlung des Kredits erst bis zu zwei Jahre nach Studienende begonnen werden können, und erst ab einer Gehaltsgrenze von monatlich 1060 Euro soll überhaupt gezahlt werden müssen -- in individuell festlegbaren Raten von 50, 100 oder 150 Euro. Was als Sozialfeature dargestellt wird, birgt jedoch bei genauerem Hinsehen viel größere finanzielle Risiken als die eigentlichen Studiengebühren. Denn nach dem Willen von Ministerpräsident Roland Koch und seinem Wirtschaftsminister Udo Corts werden diese Kredite mit bis zu 7,5% verzinst, was langfristig zu erheblichen Schuldlasten führen kann, die in ungünstigen (aber nicht unwahrscheinlichen) Fällen den ursprünglichen Gebührenkredit übertreffen.

Die ebenfalls gerne von der CDU beworbene Kappungsgrenze bleibt relativ wirkungslos -- durch die Kredite sollen sich maximal 17.000 Euro an zurückzuzahlenden Schulden ansammeln. Dabei handelt es sich um die aktuelle Höhe des Schuldenbergs, nicht um die Summe aller bereits gezahlten Raten incl. Zinsen. Zudem sollte klar sein, dass die Zinsen selbstverständlich nicht den Universitäten zugute kommen werden.

CortsCalc

Es ist offensichtlich, wer überhaupt ein Darlehen zur Gebührenfinanzierung aufnehmen muss -- die zukünftigen ZinsenzahlerInnen stammen wohl kaum aus den wohlhabenderen Schichten. Und hier liegt das verschärfende Problem: Die Gebühren an sich werden Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht nur tendenziell von einem Studium abschrecken, unterm Strich müssen sie ganz real sehr viel mehr für das gleiche Studium zahlen als Bessergestellte, die keinen Kredit benötigen. Dieses Darlehensystem führt also in keiner Weise einen sozialen Ausgleich herbei, sondern verschlimmert die Schieflage zusätzlich.

Um diese graue Theorie begreifbar zu machen, haben wir CortsCalc entwickelt. Dieses Formular errechnet anhand persönlicher Angaben die tatsächlichen Schulden, die sich nach dem vorgeschlagenen CDU-Gesetz im laufe des Lebens anhäufen werden. Wer nicht selbst studiert, kann sich auch eine realistische Beispielrechnung zeigen lassen (wir gingen dabei von einem 12 Semester dauernden Studium mit 9 Semestern Regelstudienzeit bei 500 € Gebühren und einem Darlehen mit gesetzlich erlaubtem Höchstzinssatz von 7.5% aus, welches 24 Monate nach Studienabschluss in Raten von 50 € abgezahlt werden soll).

Schuldenrechner

Eigene Berechnungen können über dieses Formular durchgeführt werden:

Studiendauer Semester CortsCalc berücksichtigt ggf. anfallende Langzeitstudiengebühren
[vgl. HStubeiG §4]
Regelstudienzeit für das Fach v.a. BA/MA-Studiengänge haben kürzere Regelstudienzeiten
Studiengebühren pro Semester das Gesetz verlangt Gebühren zwischen 500 und 1.500 €
[vgl. HStubeiG §3]
Das Darlehen
Zinssatz % p.a. gesetzlich vorgesehen sind max. 7.5% p.a.
[vgl. HStubeiG §7 Abs. 1]
Beginn der Rückzahlung nach Studienende Monate gesetzlich vorgesehen sind max. 24 Monate
[vgl. HStubeiG §8 Abs. 1]
monatliche Rückzahlungsrate die Raten von 50, 100 oder 150 € sind gesetzlich vorgegeben
[vgl. HStubeiG §8 Abs. 1]
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